Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Vertragsabschluss und Vertragsform

Unsere Angebote sind freibleibend. Der Kaufvertrag kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Ausführung des Auftrages zustande.

Sofern wir Abweichungen nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, erfolgt die Lieferung zu den nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, die auch ohne erneute Bekanntgabe für alle zukünftigen Lieferungen gelten und eine entgegenstehende Bedingungen des Käufers aufheben.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Untertitel-HG

Rainer Schulz, nachfolgend Untertitel-HG genannt, bilden einen integrierten Bestandteil eines jeden Angebotes und Vertrages, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart wird. Etwaige anderslautende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind unwirksam.

Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Soweit in Preisvereinbarungen auf unsere Preisliste verwiesen wird,

gilt der danach am vereinbarten Liefertag aktuelle Preis.

Die vereinbarten Preise verstehen sich stets exklusiv Umsatzsteuer.

Bei Erstkundenauftrag gilt Vorauskasse bzw. Bankbürgschaft.

Alle Zahlungen haben bar, spesenfrei und ohne Abzug geleistet zu werden.

Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart (z. B. Scheckzahlung) nur auf das Bankkonto von Untertitel-HG erfolgen. Zahlungen werden stets zunächst auf die Kosten (Mahnspesen, Prozesskosten, etc.) sodann auf die Zinsen und zuletzt auf das Kapital, und zwar auf die jeweils älteste Schuld, angerechnet. Entgegenstehende Widmungen des Kunden sind unwirksam. Schecks und Wechsel werden nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht an Zahlung Statt, angenommen. Schecks und Wechsel gelten erst nach Einlösung als Zahlung, und zwar zu der Valuta, unter die sie Untertitel-HG von der Bank gutgebracht werden. Untertitel-HG kann angebotene Zahlungen in Schecks oder Wechsel ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Falls keine besonderen Vereinbarungen getroffen sind, sind sämtliche Rechnungen von Untertitel-HG innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug zur Zahlung fällig.

Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber entgegengenommen.

Bei Überschreitung der vereinbarten Fälligkeitskeitstermine sind wir ohne vorherige Mahnung berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Nationalbank des Landes zu berechnen, in dessen Währung wir fakturieren.

Es sind auch die außergerichtlichen Mahn- und Inkassospesen einschließlich die der Einschaltung eines Rechtsbeistandes oder eines Inkassobüros vom Kunden zu tragen.

Dem Käufer steht hinsichtlich unseres Zahlungsanspruchs ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur zu, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Wir sind berechtigt, unabhängig von Zahlungsmodalitäten und Fälligkeit mit unseren Forderungen gegen Forderungen aufzurechnen, die dem Käufer gegen uns zustehen.

Lieferzeit

Die vereinbarte Lieferfrist beginnt erst nach Eingang aller zur Auftragsdurchführung notwendigen Komponenten durch den Kunden gemäß den Spezifikationen von Untertitel-HG. Lieferfristen und

Liefertermine sind immer nur freibleibend und gelten als eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zur Lieferfrist Untertitel-HG verlassen hat. Untertitel-HG ist zu Teil- und Vorlieferungen berechtigt. Eine an sich berechtigte, einer Nachfristsetzung folgende Rücktrittserklärung des Kunden bleibt ohne Wirkung auf die erfolgten Teil- und Vorlieferungen.

Gewährleistung

Beanstandungen wegen Sachmängeln und Falschlieferungen sind unverzüglich – bei erkennbaren Mängeln spätestens 8 Tage nach Lieferung – schriftlich geltend zu machen. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir Korrekturen vornehmen. Ist auch die Korrektur mangelhaft, werden wir den Kaufpreis mindern.

Eine Schadensersatzpflicht unsererseits erstreckt sich nur auf den Einsatz des unmittelbaren Sachschadens und ist auf Fälle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie der Höhe nach auf den Wert der zugrundeliegenden Lieferung beschränkt.

Eigentumsvorbehalt

Die Untertitel bleiben unser Eigentum und dürfen solange vom Käufer nicht verpfändet oder sicherungshalber übereignet werden.

Rechte

Sämtliche Rechte an den gelieferten Untertiteln verbleiben bei der Untertitel-HG. Eine Weiterveröffentlichung ist nur in Absprache mit Untertitel-HG zulässig. Jede darüber hinausgehende Nutzung wie z. B. unerlaubte Vervielfältigung, öffentliche Vorführung oder sonstige gewerbliche Nutzung ist untersagt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Untertitel-HG vor. Eine Verletzung dieser Untersagung zieht zivil- und/oder strafrechtliche Verfolgung nach sich.

Wir sind befugt, bei Nichtbezahlung unserer Rechnungen die Veröffentlichung der mit unseren Untertiteln versehenen Filmtiteln per einstweiliger Verfügung zu verhindern.

Eine Verarbeitung erfolgt für uns mit der Maßgabe, daß wir zur Sicherung unserer Forderungen an dem Verarbeitungserzeugnis Miteigentum im Verhältnis des Kaufpreises der verarbeitenden Vorbehaltsware zum Wert des Verarbeitungserzeugnisses erwerben.

Der Käufer tritt zur Sicherung unserer Forderungen alle, auch künftige Forderungen gegen Dritte aus der Veräußerung der in

unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Ware in voller Höhe bzw. in Höhe des unserem Miteigentum entsprechenden Teils an uns ab; er bleibt jedoch zur Einziehung dieser Forderungen befugt, solange er seine Verpflichtungen uns gegenüber erfüllt. Wir sind berechtigt, die Forderungsabtretung den Schuldnern des Käufers anzuzeigen.

Der Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Bestimmungen bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

Der Käufer hat Anspruch auf Freigabe der gewährten Sicherungen, wenn und soweit der Wert der Sicherungen die Höhe unserer Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, wobei wir bestimmen können, welche Sicherungen zuerst freigegeben werden sollen.

Lässt das Recht des Landes, in dem sich die gelieferte Ware befindet, den Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Bestimmungen nicht zu, können wir vom Käufer die Bestellung anderer gleichwertiger Sicherheiten verlangen.

Der Käufer ist verpflichtet, bei allen Maßnahmen mitzuwirken, die zur Sicherung unserer Forderungen notwendig und rechtlich zulässig sind und uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte Ansprüche geltend machen, die den Bestand unserer Sicherheiten gefährden.

Verzugsfolgen/ Auftragsablehnung

Untertitel-HG ist jederzeit, auch nach Auftragsannahme berechtigt, die vereinbarte Leistung bzw. die Lieferung zu verweigern, wenn der Besteller (Kunde) in Zahlungsverzug gerät oder wenn Untertitel-HG Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers bekannt werden, durch welche ihre Forderungen nicht oder nicht mehr ausreichend gesichert erscheinen, oder wenn Gefahr besteht, dass durch den Inhalt des an Untertitel-HG zur Vervielfältigung übergebenen Materials ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder Grundsätze der öffentlichen Moral und Sittlichkeit herbeigeführt werden könnte. Ebenso ist Untertitel-HG berechtigt, die Auftragsannahme bzw. die Lieferung zu verweigern, wenn es nicht zweifelsfrei geklärt erscheint, dass der Kunde über sämtliche Rechte zur Vervielfältigung der betreffenden Aufnahmen bzw. Aufzeichnungen verfügt. Bei Überschreitung eines Zahlungszieles gerät der Kunde in Verzug, ohne dass es einer besonderen Benachrichtigung durch Untertitel-HG bedarf. In diesem Fall ist Untertitel-HG jederzeit berechtigt, alle vereinbarten Zahlungsziele – auch für etwa laufende Akzepte – außer Kraft zu setzen und die Forderung sofort fällig zu stellen. Terminverlust gilt in allen Fällen von Teilzahlungsvereinbarungen im gesetzlichen zulässigen Rahmen als vereinbart.

Höhere Gewalt

Fälle höherer Gewalt, zu denen auch von uns nicht zu vertretende Produktions- und Transportstörungen zählen, entbinden uns für die Dauer und im Umfang der Störung von unseren vertraglichen Verpflichtungen, ohne dass eine Verpflichtung zur Nachlieferung besteht. Wir sind ferner berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Käufer ein Recht auf Schadensersatz hat.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für unsere Lieferverpflichtungen ist der Ort, von dem wir ausliefern.

Erfüllungsort für alle weiteren Leistungen beider Vertragspartner sowie Gerichtsstand ist Hamburg; wir können jedoch auch am Sitz des Käufers klagen.